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Explosionsschutzkonzept

Die folgende Matrix stellt das Explosionsschutzkonzept für unterschiedliche  Einrichtungen der Applikationsverfahren dar. Die Anwendbarkeit der aufgeführten A-Maßnahmen ist zu prüfen, um eine Reduzierung der Zone von der Ausgangszone zu erlangen.

Bestimmte A-Maßnahmen sind unter definierten Rahmenbedingungen aufgrund des technischen Regelwerks grundsätzlich  verbindlich umzusetzen. Diese Maßnahmen sind entsprechend hinterlegt dargestellt. Die genaue Beschreibung ist in den Einzelkapiteln festgelegt.

Einrichtung Mischein-
richtung für
Beschich-
tungsstoffe
Pneumatische
Applikations-
anlagen
Elektrosta-
tische Sprüh-
anlagen
Trockner Kombinierte
Spritz- und
Trocknungs-
kabinen
A A A A A
AS AS AS    
  AT AT    
  AP AP   AP
AR AR AR   AR
AV AV AV AV AV
AA        
  AK AK AK AK
      AI  

Nach Umsetzung der A-Maßnahmen verbleibt trotz der erzielbaren Einschränkung des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre  in der Regel in den Applikationsseinrichtungen eine  verbleibende Wahrscheinlichkeit.

Je nach zu erwartender Häufigkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre sind die Bereiche, wie in Kapitel A beschrieben,  in Zonen einzuteilen.

Für die betrachteten Bereiche können die unten aufgeführten Zündquellen verfahrensbedingt auftreten. Es ist sicherzustellen, daß sämtliche für die Zone unzulässigen Zündquellen entsprechend der beschriebenen Schutzmaßnahmen sicher auszuschließen sind.

 

Einrichtung Mischein-
richtung für
Beschich-
tungsstoffe
Pneumatische
Applikations-
anlagen
Elektrosta-
tische Sprüh-
anlagen
Trockner Kombinierte
Spritz- und
Trocknungs-
kabinen
Z Z Z Z Z
ZE1, ZE2, ZE3, ZE3.2, ZE5, ZE6, ZE7, ZE8 ZE1, ZE2, ZE3, ZE3.1, ZE3.2, ZE6, ZE7, ZE8, ZE10, ZE1, ZE2, ZE3, ZE3.1, ZE3.2, ZE6, ZE7, ZE8, ZE10, ZE13 ZE1 ZE1, ZE2, ZE3, ZE3.1, ZE3.2, ZE6, ZE7, ZE8, ZE10, ZE13
ZT1, ZT3, ZT4, ZT5 ZT1, ZT2, ZT3, ZT4, ZT5 ZT1, ZT2, ZT3, ZT4, ZT5 ZT1, ZT2, ZT3, ZT4 ZT1, ZT2, ZT3, ZT4, ZT5
ZF1, ZF2 ZF1, ZF2 ZF1, ZF2 ZF1, ZF2 ZF1, ZF2
ZR1, ZR2 ZR1, ZR2 ZR1, ZR2 ZR1, ZR2 ZR1, ZR2

Gelingt es nicht oder nur unzureichend sicher, sämtliche für die Zone unzulässigen Zündquellen auszuschließen (Wirksamkeit von Zündquelle in Zonen siehe Tabelle), ist durch die unten aufgeführten konstruktiven Maßnahmen das Ausmaß einer etwaigen Explosion auf ein unschädliches Maß zu begrenzen. Bestimmte K-Maßnahmen sind unter definierten Rahmenbedingungen aufgrund des technischen Regelwerks grundsätzlich verbindlich umzusetzen. Diese Maßnahmen sind entsprechend hinterlegt dargestellt. Die genaue Beschreibung ist in den Einzelkapiteln festgelegt.

Einrichtung Mischein-
richtung für
Beschich-
tungsstoffe
Pneumatische
Applikations-
anlagen
Elektrosta-
tische Sprüh-
anlagen
Trockner Kombinierte
Spritz- und
Trocknungs-
kabinen
K K K K K
      KM  
  KP KP KP KP
    KU   KU

Nicht jede der in der Tabelle aufgeführten Z-Maßnahmen muß für jede Zone berücksichtigt werden. So sind für Zone 2 nur die Zündquellen auszuschließen, die betriebsmäßig vorhanden sind. In Zone 1 sind dagegen zusätzlich  auch Zündquellen auszuschließen, die lediglich im Falle von vorhersehbaren Störungen auftreten können. In Zone 0 sind selbst solche Zündquellen unzulässig, die nur bei selten zu erwartenden  Fehlern auftreten können  (siehe Kapitel Z).

Zone 0 Zone 1 Zone 2
ZE11), ZE6, ZE13 unzulässig unzulässig unzulässig
ZE2, ZE3, ZE3.1, ZE3.2, ZE5, ZE8, ZE9, ZE10 unzulässig unzulässig zulässig, da nicht betriebsmäßig
ZT1 unzulässig unzulässig unzulässig
ZT2, ZT3, ZT4 unzulässig unzulässig zulässig, da nicht betriebsmäßig
ZF1 unzulässig unzulässig unzulässig
ZF2 unzulässig unzulässig zulässig, da nicht betriebsmäßig
ZR1, ZR2 unzulässig unzulässig unzulässig

1)Obgleich elektrostatische Entladungsvorgänge, wie in ZE1 beschrieben, nach allgemeiner Auffassung keine betriebsmäßige Zündquelle darstellen, fordert das Regelwerk für Applikationseinrichtungen die Umsetzung der Grundmaßnahmen, wie Erdung der Geräte und Ausführung des Fußbodens antistatisch, unabhängig von der ausgewiesenen Zone.

 
   
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