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AT: Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre durch Temperaturbegrenzung
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Gefahren:
Werden brennbare Flüssigkeiten
über ihren unteren Explosionspunkt hinaus erhitzt, können die auftretenden
Dämpfe in Verbindung mit dem vorhandenen Luftsauerstoff ein explosionsfähiges
Gemisch bilden.
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Schutzmaßnahmen:
Begrenzung der Betriebstemperatur unterhalb des niedrigsten unteren
Explosions-punktes (UEP) der beteiligten flüssigen Komponenten. Soweit
der UEP nicht bekannt ist kann ersatzweise der Flammpunkt unter
Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands von 15° C herangezogen
werden. |
In der Lackverarbeitung ist die
Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen innerhalb von Mischeinrichtungen oder
Sprühanlagen grundsätzlich möglich, nicht jedoch für Sprühanlagen oder den
Trocknungsprozeß.
Soweit eine Substitution der
Einsatzstoffe auf Produkte mit Flammpunkten > 55 °C nicht möglich
ist, kann im Falle einer klimatisierten auf eine konstante Temperatur gehaltene
Mischräume bereits bei Einsatz von Lacken mit niedrigen Flammpunkten zu einem
nicht explosionsgefährdeten Bereich führen (vergleiche Kapitel AS).
Beispiel:
Klimatisierte Anlage auf
konstanter Verarbeitungstemperatur
| Verarbeitungstemperatur |
Flammpunkt
Lacke |
Flammpunkt
Reinigungsmittel |
Einteilung
Bereich |
| Maximal 20°C |
> 35°C |
> 25°C |
Nicht
explosionsgefährdeter Bereich (NEX) |
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