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Z: Vermeiden von Zündquellen in explosionsgefährdeten Räumen

Die in diesem Kapitel dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen sind dann relevant, wenn sie einsatzstoffspezifisch zündwirksam sein können und wenn am Ort des Entstehens der Zündquelle mit einer explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden muß.
Entscheidende Faktoren hierfür sind die Flammpunkte der Einsatzstoffe, die Verfahrenstemperatur und die erforderliche Mindestzündenergie des zündwilligen Gemisches.

Liegen keine entsprechenden Stoffdaten vor, muß immer die Wirksamkeit aller aufgelisteter Zündquellen unterstellt werden.

Je nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre müssen Zündquellen jedoch nach der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens unterschieden werden.
Nicht jede Zündquelle gilt in jeder Zone als unzulässig und muß zwangsläufig vermieden werden.

Das Prinzip des Explosionsschutzes macht sich den Umstand zunutze , daß ein Explosionsereignis immer grundsätzlich das gleichzeitige Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre und einer wirksamen Zündquelle voraussetzen.

Demzufolge sind in Zonen, in denen häufig mit explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist, bereits Zündquellen zu vermeiden, die nur sehr selten auftreten. Umgekehrt gilt es in Zonen, in denen nur sehr selten mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist, die Zündquellen zu verhindern, die häufig vorkommen können.


Dieses Prinzip läßt sich als Scheibenmodell darstellen:

Die Umfangsgeschwindigkeit der einzelnen Lochscheiben entspricht in diesem Modell jeweils der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der einzelnen Bedingung für die Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre.

Nur wenn die einzelnen Löcher der Lochscheiben und gleichzeitig die Lichtquelle deckungsgleich sind, kann der Lichtstrahl wirksam werden.

Bei hoher Umdrehung der Lochscheiben ist die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens mit dem Strahl hinreichend unwahrscheinlich, wenn die Scheibe mit der Lichtquelle entsprechend langsam dreht.

Steht eine der Scheiben vollständig, was übertragen auf den Explosionsschutz einer völligen Eliminierung dieser Bedingung entspricht, kann das Ereignis nicht mehr eintreffen.

Die Abhängigkeit der zulässigen Zündquellen von den einzelnen Zonen stellt sich wie folgt dar:

 betriebsmäßig  bei unvorhersehbaren
Störungen
 bei seltenen
Störungen

(2  Fehler-Prinzip)
 Zone 0 / Zone 20
unzulässig unzulässig unzulässig
 Zone 1 / Zone 21  unzulässig unzulässig zulässig
 Zone 2 / Zone 22 unzulässig zulässig zulässig
 Kein EX-Bereich zulässig zulässig zulässig
       
Beispiel offene Flammen, heisse Ober-
flächen (>Zündtemperatur),
elektrische Funken, (Gleich-
strommotoren, Schalter)
Elektrostatische Entladungen,
Friktionswärme bei Berührung,
schnelldrehenden Wellen,
mechanische Funken bei
Körperkontakt
Friktionswärme an
Gleitringdichtung (Verlust
von Sperrflüssigkeit)


Die Beispielsammlung gibt Lösungsansätze zu unterschiedlichen Prozeßschritten innerhalb der Naßlackapplikationstechnik, wie sie sich in der Praxis bewährt haben.

Die Verhinderung aller für die Zone unzulässigen Zündquellen ist grundsätzlich erforderlich, wenn nicht durch konstruktive Maßnahmen entsprechend Kapitel K zur Auswirkungsbegrenzung derartiger Ereignisse auf ein unbedenkliches Maß, oder durch gesicherte Maßnahmen zur Verhinderung einer explosionsfähigen Atmosphäre nach Kapitel A, das Auftreten von Explosionen bzw. deren sicherheitsbedenkliche Auswirkungen sicher vermieden werden.

Umgekehrt sind im Falle nicht vermeidbarer unzulässiger Zündquellen immer Maßnahmen zur konstruktiven Auswirkungsbegrenzung oder zur gesicherten Verhinderung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu ergreifen.

 
 

Z - Vermeidung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Räumen

ZE - Zündquellen durch elektrostatische Aufladung

ZE 1 - Grundbedingungen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen
ZE 2 - Fördern von Flüssigkeiten
ZE 3 - Zugabe von Flüssigkeiten
ZE 4 - Feststoffzugabe
ZE 5 - Operationen mit rotierenden Werkzeugen
ZE 6 - Riementriebe
ZE 7 - Probenahme
ZE 8 - Filtern
ZE 9 - Abfüllen
ZE 10 - Manuelle Bürstenreinigung
ZE 11 - Druckstrahlreinigung von Rührbehältern
ZE 12 - Bürstenreinigungsanlagen
ZE 13 - Hochspannungsinitiierte Elektrostatik

ZT - Zündquellen durch heiße Oberflächen

ZT 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung von Zündtemperaturen
ZT 2 - Aufheizung von Einsatzstoffen
ZT 3 - Friktionswärme durch störungsbedingten Kontakt rotierender Teile
ZT 4 - Betriebsbedingte Berührung rotierender Teile
ZT 5 - Mechanischer Energieeintrag

ZF - Zündquellen durch Funkenbildung

ZF 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung der Funkenbildung
ZF 2 - Mechanische Funken durch störungsbedingten Kontakt rotierender Teile

ZR - Zündquellen durch chemische Reaktionen

ZR 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung von Zündquellen durch chem. Reaktionen
ZR 2 - Zündquellen durch Selbstzersetzung
ZR 3 - Eintrag von Glimmnester

 
   
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