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Z: Vermeiden von Zündquellen in explosionsgefährdeten Räumen
Die in diesem Kapitel dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen
sind dann relevant, wenn sie einsatzstoffspezifisch zündwirksam sein können und
wenn am Ort des Entstehens der Zündquelle mit einer explosionsfähigen
Atmosphäre gerechnet werden muß.
Entscheidende Faktoren hierfür sind die Flammpunkte der Einsatzstoffe, die
Verfahrenstemperatur und die erforderliche Mindestzündenergie des zündwilligen
Gemisches.
Liegen keine entsprechenden Stoffdaten vor, muß immer die Wirksamkeit aller
aufgelisteter Zündquellen unterstellt werden.
Je nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre müssen
Zündquellen jedoch nach der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens unterschieden
werden.
Nicht jede Zündquelle gilt in jeder Zone als unzulässig und muß zwangsläufig
vermieden werden.
Das Prinzip des Explosionsschutzes macht sich den Umstand zunutze , daß ein
Explosionsereignis immer grundsätzlich das gleichzeitige Auftreten einer
explosionsfähigen Atmosphäre und einer wirksamen Zündquelle voraussetzen.
Demzufolge sind in Zonen, in denen häufig mit explosionsfähiger Atmosphäre zu
rechnen ist, bereits Zündquellen zu vermeiden, die nur sehr selten auftreten.
Umgekehrt gilt es in Zonen, in denen nur sehr selten mit dem Auftreten
explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist, die Zündquellen zu verhindern, die
häufig vorkommen können.
Dieses Prinzip läßt sich als Scheibenmodell darstellen:

Die Umfangsgeschwindigkeit der einzelnen Lochscheiben entspricht in diesem
Modell jeweils der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der einzelnen Bedingung
für die Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre.
Nur wenn die einzelnen Löcher der Lochscheiben und gleichzeitig die Lichtquelle
deckungsgleich sind, kann der Lichtstrahl wirksam werden.
Bei hoher Umdrehung der Lochscheiben ist die Wahrscheinlichkeit des
Zusammentreffens mit dem Strahl hinreichend unwahrscheinlich, wenn die Scheibe
mit der Lichtquelle entsprechend langsam dreht.
Steht eine der Scheiben vollständig, was übertragen auf den Explosionsschutz
einer völligen Eliminierung dieser Bedingung entspricht, kann das Ereignis
nicht mehr eintreffen.
Die Abhängigkeit der zulässigen Zündquellen von den einzelnen Zonen stellt sich
wie folgt dar:
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betriebsmäßig |
bei
unvorhersehbaren
Störungen |
bei
seltenen
Störungen
(2 Fehler-Prinzip) |
Zone 0 / Zone 20
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unzulässig |
unzulässig |
unzulässig |
| Zone 1 / Zone 21 |
unzulässig |
unzulässig |
zulässig |
| Zone 2 / Zone 22 |
unzulässig |
zulässig |
zulässig |
| Kein EX-Bereich |
zulässig |
zulässig |
zulässig |
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| Beispiel |
offene Flammen,
heisse Ober-
flächen (>Zündtemperatur),
elektrische Funken, (Gleich-
strommotoren, Schalter)
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Elektrostatische Entladungen,
Friktionswärme bei Berührung,
schnelldrehenden Wellen,
mechanische Funken bei
Körperkontakt |
Friktionswärme an
Gleitringdichtung (Verlust
von Sperrflüssigkeit) |
Die Beispielsammlung gibt Lösungsansätze zu unterschiedlichen Prozeßschritten
innerhalb der Naßlackapplikationstechnik, wie sie sich in der Praxis bewährt
haben.
Die Verhinderung aller für die Zone unzulässigen Zündquellen ist
grundsätzlich erforderlich, wenn nicht durch konstruktive Maßnahmen
entsprechend Kapitel K zur Auswirkungsbegrenzung derartiger Ereignisse
auf ein unbedenkliches Maß, oder durch gesicherte Maßnahmen zur Verhinderung
einer explosionsfähigen Atmosphäre nach Kapitel A, das Auftreten von
Explosionen bzw. deren sicherheitsbedenkliche Auswirkungen sicher vermieden
werden.
Umgekehrt sind im Falle nicht vermeidbarer unzulässiger Zündquellen immer
Maßnahmen zur konstruktiven Auswirkungsbegrenzung oder zur gesicherten
Verhinderung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu ergreifen.
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