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ZE7: Probenahme

 

Gefahren:

Durch Einfüllen, Einpumpen, Umrühren, und ähnliche Vorgänge in Vorlagebehältern entstandene Aufladungen können beim Annähern von leitfähigen Gegenständen (Musterbecher, Meßlatten) zu zündfähigen Entladungen führen.

 

Schutzmaßnahmen:

Verwendung geeigneter Probenahmegefäße

 

 

 

Beispiel:

Probenahme mittels Schöpfgerät

 

Vor Probenahme Rührer abstellen und festgelegte Zeit bis zum Stillstand des Werkzeuges abwarten!

Keine leitfähigen Probenahmegefäße verwenden

Nichtleitfähiges Probenahmegefäß mit Volumen > 1 l unzulässig!

Beispiel:

Probenahme über Probenahmeleitung

 

Nur leitfähige Schläuche bzw. Leitungen sowie Armaturen für kleine Mengenströme oder mit Drosselmöglichkeit zur Einstellung kleiner Mengenströme verwenden.

Leitfähige Probegefäße erden, nichtleitfähige Probegefäße nur bis  zu 1 l Volumen zulässig

 

 
 

Z - Vermeidung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Räumen

ZE - Zündquellen durch elektrostatische Aufladung

ZE 1 - Grundbedingungen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen
ZE 2 - Fördern von Flüssigkeiten
ZE 3 - Zugabe von Flüssigkeiten
ZE 4 - Feststoffzugabe

ZE 5 - Operationen mit rotierenden Werkzeugen
ZE 6 - Riementriebe
ZE 7 - Probenahme
ZE 8 - Filtern
ZE 9 - Abfüllen
ZE 10 - Manuelle Bürstenreinigung
ZE 11 - Druckstrahlreinigung von Rührbehältern
ZE 12 - Bürstenreinigungsanlagen
ZE 13 - Hochspannungsinitiierte Elektrostatik

ZT - Zündquellen durch heiße Oberflächen

ZT 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung von Zündtemperaturen
ZT 2 - Aufheizung von Einsatzstoffen
ZT 3 - Friktionswärme durch störungsbedingten Kontakt rotierender Teile
ZT 4 - Betriebsbedingte Berührung rotierender Teile
ZT 5 - Mechanischer Energieeintrag

ZF - Zündquellen durch Funkenbildung

ZF 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung der Funkenbildung
ZF 2 - Mechanische Funken durch störungsbedingten Kontakt rotierender Teile

ZR - Zündquellen durch chemische Reaktionen

ZR 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung von Zündquellen durch chem. Reaktionen
ZR 2 - Zündquellen durch Selbstzersetzung
ZR 3 - Eintrag von Glimmnester

 
   
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