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ZE: Zündquellen durch elektrostatische Entladung
Auf Gegenständen und Einrichtungen sowie Flüssigkeiten und Schüttgüter,
einschließlich flüssiger Arbeits- und Hilfsstoffe, können sich durch
Trennvorgänge Ladungen akkumulieren, die bei spontaner Entladung zur Zündung
von explosionsfähiger Atmosphäre führen.
Diese Entladung wird durch das Annähern eines Gegenstandes oder einer Person
an gefährlich aufgeladene Oberflächen von Gegenständen oder Einrichtungen
herbeigeführt.
Grundsätzlich lassen sich sowohl isoliert eingebaute leitfähige Materialien
als auch isolierende Materialien gefährlich aufladen.
Je nach Ladungsträger bilden sich unterschiedlich hohe Zündenergien, die für
Lacke mit organischen Lösemitteln grundsätzlich als zündwirksam angesehen
werden müssen.
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Ladungsträger
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Entladungsart
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Umgesetzte Energie
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Ungeerdeter leitfähiger Gegenstand
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Funkenentladung
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bis 1000 mJ
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Elektrisches Feld auf Nichtleiter bei Annäherung einer Elektrode mit großem
Krümmungsradius
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Büschelentladung
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bis 5 mJ
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Sehr hohe Aufladung auf Kombination aus leitfähigem und nichtleitfähigem
Werkstoff
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Gleitstielbüschelentladung
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bis 1000 mJ
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Tabelle: Entladungsarten beim Umgang mit Naßlacken
Bei Gegenüberstellung dieser potentiellen Energie mit der Mindestzündenergie
einiger lacktypischer Lösemittel läßt sich die Notwendigkeit von
Schutzmaßnahmen im Falle des Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphäre
erkennen:
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Substanz
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Explosionsklasse
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Mindestzündenergie (MZE)
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Aceton
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IIA
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0,55 mJ
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2-Butanon
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IIA
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0,27 mJ
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Diethylether
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IIB
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0,19 mJ
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2,2-Dimethylbutan
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IIA
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0,25 mJ
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Hexan
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IIA
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0,24 mJ
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Methanol
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IIA
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0,14 mJ
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Tabelle: Mindestzündenergie von Lösemitteln
Mit abnehmendem Sauerstoffanteil steigt die Mindestzündenergie
exponentiell.
Die Zündwirksamkeit von der Zündquelle „Elektrostatische Entladungen“ läßt
jedoch noch keine Rückschlüsse auf das Erfordernis von Schutzmaßnahmen in
Abhängigkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre zu.
Elektrostatische Entladungsvorgänge werden in der Regel nicht als
betriebsmäßige Zündquelle bewertet. Daher sind Schutzmaßnahmen in Zone 2
normalerweise nicht erforderlich.
Manche Betriebsweisen führen jedoch zu elektrostatischen Aufladungen, die
bereits im Normalbetrieb betriebsmäßig Entladungen erwarten lassen und damit
auch in Zone 2 unzulässig sind. Beispielsweise führt ein Riementrieb mit
nichtleitfähigem Riemen zu ständigen Ladungstrennungen. Ein leitfähiger
Riementrieb ist somit bereits für Zone 2 erforderlich.
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