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ZT4: Betriebsbedingte Berührung rotierender Teile

 

Gefahr:

Betriebsbedingte Kontaktflächen von Körpern unterschiedlicher Relativgeschwindigkeiten, wie Wellenabdichtungen oder Wellenlager, können bei Abweichungen vom Auslegungszustand heiße Oberflächen bilden, deren Temperaturen oberhalb der üblichen Zündtemperaturen liegen.

 

Schutzmaßnahmen:

Begrenzung der Umfangsgeschwindigkeit drehender Teile an den Berüh-rungsstellen auf ≤ 1 m/s

Werkstoffwahl von Dichtungen mit Schmelzverhalten unterhalb der sicherheitsrele-vanten Temperaturen

Alternative Ausführung von Dichtflächen, wie Gleitringdichtungen mit oder ohne Flüssigkeitsüberwachung

Überdimensionierung von Wellenlagerungen in Verbindung mit regelmäßiger Wartung

In Sonderfällen Temperaturüberwachung von Lager oder Dichtungen

Unterhalb einer Umfangsgeschwindigkeit von ≤ 1 m/s ist auch im Falle von Störungen, wie dem Verlust des Gleitmittels innerhalb von Wellenlagerungen, grundsätzlich keine kritische temperaturrelevante Reibung anzunehmen. Eine Begrenzung der Umdrehungsgeschwindigkeit auf entsprechende Werte ist damit für alle Bereiche ein probates Vorgehen zur Vermeidung entsprechender Zündquellen.

Diese Maßnahme findet jedoch dort ihre Grenzen, wo aus technischen Gründen höhere Umfangsgeschwindigkeiten erforderlich sind.

Die Zulässigkeit von betriebsmäßigen Gleitflächen mit derartigen Geschwindigkeiten hängt von der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre ab.

Dabei ist innerhalb der Zone 2 der Einsatz von Betriebsmitteln zulässig, von denen betriebsmäßig keine Zündgefahren ausgehen.

Für ausreichend dimensionierte Dichtungen und Lager ist eine betriebsmäßige Temperaturerhöhung auf kritische Werte nicht anzunehmen, so daß der Einsatz in Zone 2 ohne besondere Anforderungen erfolgen kann. In Zone 1 dürfen dagegen auch vorhersehbare Störungen nicht als Zündquelle wirken. Konstruktionsbedingt ist speziell bei Wellenabdichtungen ein Anpreßdruck der gegeneinander beweglichen Flächen zur Erzielung der angestrebten Dichtheit erforderlich.

Im Falle von Stopfbuchspackungen kann bei Betrieb innerhalb des kritischen Umfangsgeschwindigkeitsbereiches eine kurzfristige Überschreitung der zulässigen Temperatur infolge des gelegentlich aus Dichtheitsgründen erforderlichen Nachziehens nicht ausgeschlosssen werden, wenngleich sich die Beharrungstemperatur bereits nach einigen Minuten wieder auf unkritische Größenordnungen einstellt. Der Einsatz dieser Dichtungen in Zone 1 bei hohen Umfangsgeschwindigkeiten erfordert daher immer eine stoffspezifische Betrachtung. Beispielsweise können schnelldrehende Pumpen mit Stopfbuchspackungen im Regelfall nur dann in Zone 1 eingesetzt werden, wenn die Zündtemperatur des Fördermediums oberhalb der auftretenden Temperaturspitzen liegen, oder die Dichtung temperaturüberwacht ist. Wenn jedoch aufgrund des gewählten Dichtwerkstoffes vor Erreichen unzulässiger Temperaturen ein Schmelzen der Reibungsfläche einsetzt, so daß damit in der Folge der Reibungskontakt aufgehoben wird, kann auf eine Überwachung verzichtet werden.

Generell einsetzbar in Zone 1 sind dagegen Gleitringdichtungen.

In Zone 0 sind zur Vermeidung wirksamer Zündquellen bei kritischen Umdrehungsgeschwindigkeiten immer füllstands-, druck- oder temperaturüberwachte Gleitringdichtungen erforderlich.

 

Tabelle: Auswahl von Dichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen

 

Dichtungsart

Einsatz bei Umfangsgeschwindig-

keiten v > 1 m/s

Stopfbuchspackungen

in Zone 2 zulässig

Stopfbuchspackungen mit Schmelzverhalten unterhalb der Zündtemperatur

 

in Zone 1 zulässig

Gleitringdichtung

in Zone 1 zulässig

Gleitringdichtung, überwacht

in Zone 0 zulässig

Wellenlager sind dagegen funktionsbedingt daraufhin konstruiert, einen möglichst geringen Widerstand über Kugeln oder Walzen zu erzeugen. Die gegeneinander bewegten Flächen werden dabei durch Schmiermittel getrennt.

Bei Einhaltung der Wartungs- und Schmierintervalle zeigt die Praxis, daß ein Fressen eines fachgerecht dimensionierten Lagers auch bei höheren Umfangsgeschwindigkeiten nicht als vorhersehbare Störung anzunehmen ist, womit die Zulässigkeit zum Betrieb eines derartigen Lagers in Zone 1 gegeben ist.

Bei Einsatz in Zone 0 ist dagegen zusätzlich beispielsweise eine Temperaturüberwachung des Wellenlagers vorzusehen.

Für neu zu beschaffende Einrichtungen ist auch für den nichtelektrischen Teil des Aggregates eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers erforderlich, soweit von der Betriebsweise Zündgefahren ausgehen (siehe Kapitel ZT3).  Dieses schließt die  Ausführung von Wellendichtungen, beispielsweise an Pumpen, oder Wellenlager mit ein.

 
 

Z - Vermeidung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Räumen

ZE - Zündquellen durch elektrostatische Aufladung

ZE 1 - Grundbedingungen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen
ZE 2 - Fördern von Flüssigkeiten
ZE 3 - Zugabe von Flüssigkeiten
ZE 4 - Feststoffzugabe
ZE 5 - Operationen mit rotierenden Werkzeugen
ZE 6 - Riementriebe
ZE 7 - Probenahme
ZE 8 - Filtern
ZE 9 - Abfüllen
ZE 10 - Manuelle Bürstenreinigung
ZE 11 - Druckstrahlreinigung von Rührbehältern
ZE 12 - Bürstenreinigungsanlagen
ZE 13 - Hochspannungsinitiierte Elektrostatik

ZT - Zündquellen durch heiße Oberflächen

ZT 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung von Zündtemperaturen
ZT 2 - Aufheizung von Einsatzstoffen
ZT 3 - Friktionswärme durch störungsbedingten Kontakt rotierender Teile
ZT 4 - Betriebsbedingte Berührung rotierender Teile
ZT 5 - Mechanischer Energieeintrag

ZF - Zündquellen durch Funkenbildung

ZF 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung der Funkenbildung
ZF 2 - Mechanische Funken durch störungsbedingten Kontakt rotierender Teile

ZR - Zündquellen durch chemische Reaktionen

ZR 1 - Grundbedingungen zur Verhinderung von Zündquellen durch chem. Reaktionen
ZR 2 - Zündquellen durch Selbstzersetzung
ZR 3 - Eintrag von Glimmnester

 
   
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