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ZT4: Betriebsbedingte Berührung rotierender Teile
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Gefahr:
Betriebsbedingte Kontaktflächen von Körpern
unterschiedlicher Relativgeschwindigkeiten, wie Wellenabdichtungen oder
Wellenlager, können bei Abweichungen vom Auslegungszustand heiße Oberflächen
bilden, deren Temperaturen oberhalb der üblichen Zündtemperaturen
liegen. |
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Schutzmaßnahmen:
Begrenzung der Umfangsgeschwindigkeit
drehender Teile an den Berüh-rungsstellen auf ≤ 1 m/s
Werkstoffwahl von Dichtungen mit
Schmelzverhalten unterhalb der sicherheitsrele-vanten Temperaturen
Alternative Ausführung von Dichtflächen,
wie Gleitringdichtungen mit oder ohne Flüssigkeitsüberwachung
Überdimensionierung von Wellenlagerungen
in Verbindung mit regelmäßiger Wartung
In Sonderfällen Temperaturüberwachung von
Lager oder Dichtungen
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Unterhalb einer Umfangsgeschwindigkeit von ≤ 1 m/s ist auch im Falle von
Störungen, wie dem Verlust des Gleitmittels innerhalb von Wellenlagerungen,
grundsätzlich keine kritische temperaturrelevante Reibung anzunehmen. Eine
Begrenzung der Umdrehungsgeschwindigkeit auf entsprechende Werte ist damit für
alle Bereiche ein probates Vorgehen zur Vermeidung entsprechender
Zündquellen.
Diese Maßnahme findet jedoch dort ihre Grenzen, wo aus technischen Gründen
höhere Umfangsgeschwindigkeiten erforderlich sind.
Die Zulässigkeit von betriebsmäßigen Gleitflächen mit derartigen
Geschwindigkeiten hängt von der Wahrscheinlichkeit des Auftretens
explosionsfähiger Atmosphäre ab.
Dabei ist innerhalb der Zone 2 der Einsatz von Betriebsmitteln zulässig, von
denen betriebsmäßig keine Zündgefahren ausgehen.
Für ausreichend dimensionierte Dichtungen und Lager ist eine betriebsmäßige
Temperaturerhöhung auf kritische Werte nicht anzunehmen, so daß der Einsatz in
Zone 2 ohne besondere Anforderungen erfolgen kann. In Zone 1 dürfen dagegen
auch vorhersehbare Störungen nicht als Zündquelle wirken. Konstruktionsbedingt
ist speziell bei Wellenabdichtungen ein Anpreßdruck der gegeneinander
beweglichen Flächen zur Erzielung der angestrebten Dichtheit erforderlich.
Im Falle von Stopfbuchspackungen kann bei Betrieb innerhalb des kritischen
Umfangsgeschwindigkeitsbereiches eine kurzfristige Überschreitung der
zulässigen Temperatur infolge des gelegentlich aus Dichtheitsgründen
erforderlichen Nachziehens nicht ausgeschlosssen werden, wenngleich sich die
Beharrungstemperatur bereits nach einigen Minuten wieder auf unkritische
Größenordnungen einstellt. Der Einsatz dieser Dichtungen in Zone 1 bei hohen
Umfangsgeschwindigkeiten erfordert daher immer eine stoffspezifische
Betrachtung. Beispielsweise können schnelldrehende Pumpen mit
Stopfbuchspackungen im Regelfall nur dann in Zone 1 eingesetzt werden, wenn die
Zündtemperatur des Fördermediums oberhalb der auftretenden Temperaturspitzen
liegen, oder die Dichtung temperaturüberwacht ist. Wenn jedoch aufgrund des
gewählten Dichtwerkstoffes vor Erreichen unzulässiger Temperaturen ein
Schmelzen der Reibungsfläche einsetzt, so daß damit in der Folge der
Reibungskontakt aufgehoben wird, kann auf eine Überwachung verzichtet
werden.
Generell einsetzbar in Zone 1 sind dagegen Gleitringdichtungen.
In Zone 0 sind zur Vermeidung wirksamer Zündquellen bei kritischen
Umdrehungsgeschwindigkeiten immer füllstands-, druck- oder temperaturüberwachte
Gleitringdichtungen erforderlich.
Tabelle: Auswahl von Dichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen
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Dichtungsart
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Einsatz bei
Umfangsgeschwindig-
keiten v > 1
m/s
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Stopfbuchspackungen
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in Zone 2 zulässig
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Stopfbuchspackungen mit Schmelzverhalten
unterhalb der Zündtemperatur
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in Zone 1 zulässig
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Gleitringdichtung
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in Zone 1 zulässig
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Gleitringdichtung, überwacht
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in Zone 0 zulässig
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Wellenlager sind dagegen funktionsbedingt daraufhin konstruiert, einen
möglichst geringen Widerstand über Kugeln oder Walzen zu erzeugen. Die
gegeneinander bewegten Flächen werden dabei durch Schmiermittel getrennt.
Bei Einhaltung der Wartungs- und Schmierintervalle zeigt die Praxis, daß ein
Fressen eines fachgerecht dimensionierten Lagers auch bei höheren
Umfangsgeschwindigkeiten nicht als vorhersehbare Störung anzunehmen ist, womit
die Zulässigkeit zum Betrieb eines derartigen Lagers in Zone 1 gegeben ist.
Bei Einsatz in Zone 0 ist dagegen zusätzlich beispielsweise eine
Temperaturüberwachung des Wellenlagers vorzusehen.
Für neu zu beschaffende Einrichtungen ist
auch für den nichtelektrischen Teil des Aggregates eine
Konformitätsbescheinigung des Herstellers erforderlich, soweit von der
Betriebsweise Zündgefahren ausgehen (siehe Kapitel ZT3).
Dieses schließt die Ausführung von Wellendichtungen, beispielsweise an
Pumpen, oder Wellenlager mit ein.
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