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Benutzerhinweise

Die Beispielsammlung „Sicherheit beim Verwenden von Naßlacken und Farben“ zeigt Gefahren beim Umgang mit Oberflächenbeschichtungsmitteln auf und beschreibt in der Lackanwendung umgesetzte Konzepte zu deren Beherrschung.

Sie richtet sich jedoch nicht nur an die Betreiber derartiger Applikationsanlagen. Auch bei der Projektierung von Neuanlagen und Anlagenänderungen läßt sich das sicherheitstechnisch erforderliche Equipment unmittelbar aus den Betriebsanforderungen ableiten. Hierdurch wird ein Sicherheitsstandard festgelegt, der verbindlich weltweit an allen BASF Standorten des Unternehmensbereiches EC als Mindestanforderung einzuhalten ist. Sehen länderspezifische Regelungen bestimmte abweichende Ausführungen vor, so sind diese maßgeblich, soweit hierdurch das Sicherheitsniveau nicht gesenkt wird. Die aufgezeigten Beispiele basieren auf dem europäischen Regelwerk des Explosionsschutzes und bieten durch konkrete Lösungsvorschläge Hilfestellung bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und technischen Vorschriften.

Die Zusammenstellung erfolgte in Abstimmung mit Anlagenbetreibern, Anlagenplanern und Sicherheitsfachleuten der BASF Coatings GmbH. Des weiteren wurde die Erstellung von Sicherheitsfachleuten der BASF SE beratend unterstützt.

Die Angaben erfolgten nach bestem Wissen des beteiligten Redaktionsteams einvernehmlich und im Zusammenwirken mit Sicherheitsfachleute der Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung Münster (Dezernat 55), dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Coesfeld und dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz Arnsberg. Dennoch können durch Änderungen der technischen Regelwerke oder aufgrund besonderer Anlagenkonstellationen in Einzelfällen Schutzmaßnahmen erforderlich werden, die über die aufgezeigten Maßnahmen hinausgehen.

Die Verwendung des Explosionsschutzkonzeptes außerhalb der BASF Coatings AG schließt daher jegliche Ansprüche Dritter aufgrund von tatsächlichen oder vermeintlichen Schäden oder Nachteilen, die im Zusammenhang mit der Anwendung des Explosionsschutzkonzeptes stehen, grundsätzlich aus.

Dem Hauptkapitel dieser Beispielsammlung ist nach einer allgemeingültigen Beschreibung eine Matrix beigefügt, die in Abhängigkeit der mit dem jeweiligen Prozeßschritt verbundenen Grundoperationen, die bevorzugten Anwendungsgebiete bestimmter Schutzmaßnahmen, bzw. die spezifischen Gefahren aufzeigt.

Diese Übersicht ermöglicht das gezielte Auffinden der für den betrachteten Sachverhalt relevanten Gefahren und möglichen Schutzmaßnahmen, ohne daß sich der Anwender jeweils mit dem Gesamtinhalt vertraut machen muß.

Hierdurch soll, trotz des in der Natur der Sache begründeten erheblichen Umfanges der Beispiele, eine bessere Praktikabilität beim Umgang mit der Sammlung bei konkreten Fragestellungen erreicht werden. Das Explosionsschutzkonzept dient der systematischen Überprüfung der Sicherheit einer Anlage oder Anlagenkonzeption.

Es kann außerdem bei der Erstellung der für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gesetzlich erforderlichen Explosionsschutzdokumente als Modul verwendet werden. Im Anhang dieses Explosionsschutzkonzeptes sind für unterschiedliche Anlagentypen beispielhaft Explosionsschutzdokumente dargestellt. Dabei wurde der Trocknungsprozeß bewußt in die Explosionsgefährdungsbeurteilung einbezogen, wenngleich die Temperaturbedingungen in diesem Prozeßschritt außerhalb der Legaldefinition der Explosionsschutzzonen liegen. Da andererseits in den technischen Regelwerken für Trocknungseinrichtungen Anforderungen in Analogie zu bestimmten Zonen gestellt werden, ist es sinnvoll, diese Systematik auch für diesen Verfahrensschritt anzuwenden. Die ausgewiesenen Zonen sind in diesem Falle aufgrund der abweichenden Bedingungen auf den Definitionsrahmen der Häufigkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre beschränkt.

Bei der Projektierung von Neuanlagen oder der Änderung von Anlagen bleibt immer eine Einzelfallprüfung im Rahmen von Sicherheitsbetrachtungen zur Festlegung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre und die daraus resultierende Zoneneinteilung erfolgt grundsätzlich spezifisch für jede Anlage und wird in Explosionsschutzdokumenten dokumentiert. Insofern haben die aufgeführten Beispiele hinsichtlich der Zoneneinteilung orientierenden Charakter.

 
   
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